Plombierungen
Auf schriftlichen Antrag des Eigentümers oder der Verwaltung, kann der Signalbezug unterbrochen bzw. der Anschluss plombiert werden. Mit der Plombierung der Hausanschlussdose oder Wohnungsanschlussdose wird das Bezugsverhältnis aufgelöst bzw. reduziert. Die Kündigungsdauer beträgt 30 Tage auf Ende eines Monat.
Bitte senden Sie den Antrag für die Plombierung an folgende Adresse:
GA Weissenstein GmbH
Weissensteinstrasse 5
Postfach
4503 Solothurn
Deplombierung
Die Deplombierung eines Anschlusses ist jederzeit möglich und wird i.d.R. innerhalb von 1-3 Arbeitstagen ausgeführt. Mit der Deplombierung akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der GAW. Die Mindestvertragsdauer beträgt 6 Monate.
Deplombierungen melden Sie bitte unter der Nummer: 032 9 429 429.


